Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der teaterverlag elgg in belp gmbh (nachfolgend "tve") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte des tve. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der tve geschäftliche Beziehungen pflegt. Unsere AGB gelten uneingeschränkt für das Schul-, Amateur- und Profitheater. Eine aktuelle Version der AGB ist auf der Homepage des tve (www.theaterverlage.ch).

1. Angebot

1.1 Leseproben

Leseproben stehen auf der Homepage des tve zum Download zur Verfügung (ca. die erste Hälfte des Stücks). Im Download von Leseproben ist weder ein Kopier- oder Bearbeitungs-, noch ein Aufführungsrecht enthalten.

1.2 Ansichtssendungen

Spieltexte werden gegen Erstattung der Versandkosten und Zahlung einer Kostenbeteiligung (Auswahlgebühr) zur Ansicht geliefert, grundsätzlich für vier Wochen. Eine Verlängerung ist nach telefonischer oder schriftlicher Absprache ohne Mehrkosten möglich. Aus administrativen Gründen müssen die Ansichtssendungen vollständig und mit Lieferschein retourniert werden (keine Teilsendungen).
In der Ansichtssendung ist weder ein Kopier- oder Bearbeitungsrecht, noch ein Aufführungsrecht enthalten.
Wird Textmaterial beschädigt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, ist der tve berechtigt, in Höhe der jeweils gültigen Preise abzurechnen.
Noten sind grundsätzlich in Auszügen zur Ansicht erhältlich.

1.3 Textbücher

Komplette Rollensätze und Textbücher werden nur gegen Rechnung geliefert, Spielstücke grundsätzlich nur in Rollensätzen verkauft. Einzelhefte nur in Sonderfällen nach vorheriger Vereinbarung. Alle Preise gelten ab Verlag, d.h. exkl. Versandspesen. Im Erwerb von Textbüchern ist weder ein Kopier- oder Bearbeitungsrecht, noch ein Aufführungsrecht enthalten. Wird der Text digital erworben, bleibt die Textnutzungsgebühr auch geschuldet, wenn das Stück aus irgendeinem Grund nicht gespielt wird.

1.4 Musikalien

Audio-Material ist in Verbindung mit dem Aufführungsmaterial erhältlich. Notenmaterial wird je nach Werk entweder gegen eine Leihgebühr als Leihmaterial oder zum Verkauf angeboten.

2. Aufführungsrecht und Textbearbeitungen

2.1 Aufführungsrecht

Das Recht für jede Aufführung - auch auszugsweise - muss vorher beim tve mit dem Abschluss eines Aufführungsvertrags eingeholt werden. Auch öffentliche Generalproben (z.B. vor Schulklassen, Gäste usw.) und Wohltätigkeitsveranstaltungen sind tantièmenpflichtig. Nach erfolgter Bestellung erhält der Veranstalter den Aufführungsvertrag per Post oder per Email zugesandt. Sobald das unterschriebene Exemplar beim tve eingetroffen ist, wird das Aufführungsmaterial versandt.
Von der Tantièmenpflicht befreit sind einzig Aufführungen des Schultheaters, die während der Unterrichtszeit innerhalb der Schule und ausschliesslich für andere Schulklassen stattfinden.

2.2 Textbearbeitungen

Veränderungen jeglicher Art am Text ( z.B. Titeländerung, Bearbeitungen, Übertragungen von Theaterstücken in andere Mundarten oder von der Schriftsprache in die Mundart) sind nur mit der Erlaubnis des tve und/oder Verfassers gestattet. Selbstverständlich befreien Änderungen am Text nicht von der Zahlung der Tantième.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Grundsätzliches

Die Zahlung anfallender Gebühren und Rechnungen hat grundsätzlich in Schweizer Franken zu erfolgen, 30 Tage netto.

3.2 Ansichtsendungen

Die Gebühr für Ansichtsendungen ist mit dem beigelegten Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu begleichen. Bei Bestellung eines Rollensatzes wird die Gebühr bei der entsprechenden Rechnungsstellung verrechnet. Die Auswahlgebühr setzt sich aus CHF 5.- Portokosten + 3.- / Stück zusammen.

3.3 Tantièmen

Dem tve ist bis spätestens drei Wochen nach der letzten Aufführung eine Abrechnung über die Einnahmen jeder einzelnen Aufführung zu liefern. Der tve ist berechtigt, vom Veranstalter zur Kontrolle der Abrechnungen die Vorlage aller zweckdienlichen Unterlagen, insbesondere der Kassenrapporte, zu verlangen. Der tve stellt Rechnung für die Tantièmen basierend auf der Abrechnung.

Die Tantièmen belaufen sich je nach Theaterstück auf 10-15% der Bruttoeinnahmen. Minimalpauschalen pro Aufführung kommen zur Anwendung, wenn kein Eintritt verlangt wird, oder die Bruttoeinnahmen das Zehnfache der Minimalpauschale nicht übersteigen.

3.4 Rechnungen

Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Erstellungsdatum.

3.5 Mahnungen

Mahnungen bei jeglichem Verzug von Zahlungen oder Rücksendungen sind kostenpflichtig.

3.6 Stornierung eines erteilten Aufführungsrechts

Wird ein bereits erteiltes Aufführungsrecht vom Veranstalter später als 3 Monate vor dem Premièrenmonat storniert, erhebt der tve eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00. Wird das erteilte Aufführungsrecht früher storniert, erhebt der tve eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.00.

3.7 Verstösse gegen die AGBs und das Urheberrecht

Verstösst der Besteller gegen Bestimmungen des Urheberrechts, wird mindestens die Zahlung des doppelten Gebührensatzes vereinbart.
Der tve kann Konventionalstrafen bis zu CHF 5'000.- aussprechen. 

Allgemeine Rechtslage

Sämtliche vom tve in irgend einer Form zur Verfügung gestellten Texte sind nach dem Schweizerischen Urheberrechtsgesetz vom 1. Juli 1993 geschützt. Widerhandlungen gegen die urheberrechtlichen Bestimmungen sind strafbar. Des Weiteren gelten die allgemeinen Bestimmungen nach Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Belp.

Belp den 01.10.2019