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De Gythofbuur

Dem Bauern haftet dieser Name als Erbstück an. Grossvater und Vater waren geizig, und so ist in den Augen der Dorfbewohner auch der Nachkomme ein Geizkragen. Freilich kennen sie ihn nicht. Er ist in der Fremde aufgewachsen und kommt erst, nachdem der Vater gestorben ist, ins Dorf zurück, um den Hof zu übernehmen. Er gibt den Dorfbewohnern gleich harte Nüsse zu knacken, zwingt sie, ihr Denken tüchtig umzustellen. Er hilft den Hinterhofbauern wieder zu ihrem Gütlein, das ihnen sein Vater abgeluchst hatte. Er befreit einen jungen, heftigen Burschen vom Verdacht der Brandstiftung, der jahrelang auf ihm lastete und tut das, obschon ihn dieser Bursche verdächtigt und ihm wüste Anklagen ins Gesicht schreit. Er weiss aber auch die seit undenklicher Zeit verfeindeten Nachbargemeinden durch ein Wasserrecht zu gemeinsamem Planen und Handeln zu führen. Dieses Recht steht ihm zu. Er demonstriert ihnen vor, was ein Geizhals für Vorteile daraus ziehen könnte, wenn zwei Interessengruppen sich streiten. — Ganz nebenbei erteilt der Gythofbuur bei diesem Feilschen auch einem Händler, der nur aufs Geldscheffeln versessen ist, eine saftige Lektion. In absolut unaufdringlicher Weise führt dieser «Geizkragen» alle und alles zum Guten.


Autor*in: Roth Hans

Bearbeiter*in:

Übersetzer*in:

Sprache: SO

Dialekt: SO

Besetzung

13 bis 13 Spieler

Männer: 9 bis 9

Frauen: 4 bis 4

Kinder: bis

Infos

Dauer: 140 min

Bühnenbilder: Gartenwirtschaft, vor Bauernhaus

Anzahl Bühnenbilder: 2

Akte: 4

Genre: Volksstück

Erscheinungsjahr:

Leseprobe