Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgen AGB) der teaterverlag elgg in belp gmbh (nachfolgend "tve") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte des tve. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der tve geschäftliche Beziehungen pflegt. Unsere AGB gelten uneingeschränkt für das Schul-, Amateur- und Profitheater. Eine aktuelle Version der AGB sind auf der Homepage des tve (www.theaterverlage.ch) erhältlich.
1. Angebot
1.1 Leseproben
Leseporben stehen für registrierte Nutzer auf der Hompage des tve (www.theaterverlage.ch) zum Download zur Verfügung. In der Registrierung und dem Download von Leseproben ist weder ein Kopier-, Bearbeitungs- noch ein Aufführungsrecht enthalten.
1.2 Ansichtssendungen
Unsere Spieltexte werden gegen Erstattung der Versandkosten und Zahlung einer Kostenbeteiligung zur Ansicht geliefert; Texthefte oder Manuskripte grundsätzlich für vier Wochen. Eine Verlängerung ist nach telefonischer oder schriftlicher Absprache möglich. Aus administrativen Gründen sind wir darauf angewiesen, dass uns die Auswahlsendungen vollständig (keine Teilsendungen) mit Lieferschein retourniert werden.
In der Ansichtssendung ist weder ein Kopier- noch ein Aufführungsrecht enthalten.
Wird Textmaterial beschädigt oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, ist der Verlag berechtigt, in Höhe der jeweils gültigen Preise abzurechnen.
1.3 Textbücher
Komplette Rollensätze und Textbücher werden nur gegen Rechnung geliefert, Spielstücke grundsätzlich nur in Rollensätzen verkauft, Einzelhefte nur in Sonderfällen nach vorheriger Vereinbarung. Alle Preise gelten ab Verlag, d.h. exkl. Versandspesen. Im Erwerb von Textbüchern ist weder ein Kopier- noch ein Aufführungsrecht enthalten.
1.4 Musikalien
Noten sind grundsätzlich in Auszügen kostenfrei erhältlich, bei näherem Interesse ausnahmsweise auch komplett zur Ansicht.
CDs und MCs erhalten Sie in Verbindung mit dem Aufführungsmaterial.
2. Aufführungsrecht und Textbearbeitungen
2.1 Aufführungsrecht
Das Recht für jede Aufführung muss vorher beim tve eingeholt und durch Zahlung einer Tantieme erworben werden. Auch öffentliche Generalproben (z.B. vor Schulklassen, Gäste usw.) und Wohltätigkeitsveranstaltungen sind tantiemenpflichtig. Die Aufführung einzelner Teile der vom tve verlegten Theaterstücke ist tantièmenpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Bewilligung durch den tve.
Das 2. Exemplar des Auffürungsvertrages ist unterzeichnet, mit vollständiger Adresse, Angabe aller vorgesehenen Spieltage und der Beilage eines Programmheftes und der Ausschreibung bis spätestens drei Wochen vor der ersten Aufführung an den tve zu senden.
2.2 Textbearbeitungen
Textbearbeitungen sind aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig, ebenso Noten- und Titeländerungen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie dennoch ein Stück bearbeiten möchten. Wir versuchen gern, unter Wahrung des Urheberrechts einen Weg mit Ihnen zu finden. Übertragungen von Theaterstücken in andere Mundarten oder von der Schriftsprache in die Mundart sind nur mit der Erlaubnis von Verlag und Verfasser gestattet. Selbstverständlich befreien Änderungen am Text nicht von der Zahlung der Tantieme.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Grundsätzliches
Die Zahlung anfallender Gebühren und Rechnungen ist grundsätzlich in Schweizer Franken zu erfolgen.
3.2 Ansichtsendungen
Die Gebühr für Ansichtsendungen ist bar oder in Briefmarken der Rücksendung des Textmaterials beizulegen. Bei Bestellung eines Rollensatzes verrechnen wir die Gebühr bei der entsprechenden Rechnungsstellung.
3.3 Tantiemen
Dem Verlag ist bis spätestend drei Wochen nach der letzten Aufführung eine Abrechnung über die Einnahmen jeder einzelnen Aufführung einzusenden und gleichzeitig die Gebühren oder Tantièmen auf das PC-Konto 84-9616-1 zu bezahlen. Der Verlag ist berechtigt, vom Veranstalter zur Kontrolle der Abrechnungen die Vorlage aller zweckdienlichen Unterlagen, insbesondere der Kassenrapporte, zu verlangen.
3.4 Rechnungen
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Erstellungsdatum.
3.5 Mahnungen
Mahnungen sind kostenpflichtig und erfolgen bei jeglichem Verzug von Zahlungen oder Rücksendungen.
Allgemeine Rechtslage
Sämtliche vom tve in irgend einer Form zur Verfügung gestellten Texte sind nach dem Schweizerischen Urheberrechtsgesetz vom 1. Juli 1993 geschützt. Widerhandlungen gegen die urheberrechtlichen Bestimmungen sind strafbar. Des Weiteren gelten die allgemeinen Bestimmungen nach Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Belp.
Belp den 25. September 2009


